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Allgemeine Geschäfts‑ und
Zahlungsbedingungen der
Firma KUNSTSTOFFEXPRESS GmbH |
| 123 |
Stand 01.09.2006 |
| 1 |
Geltungsbereich - Vertragsgegenstand |
| 1.1 |
Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten für
die Lieferungen und Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem
Kunden geschlossenen Vertrages. |
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1.2 |
Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die
Lieferung vorbehaltlos ausführen. |
| 1.3 |
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung der
zwischen uns geschlossenen Verträge getroffen werden, sind schriftlich
niederzulegen. |
| 2 |
Angebot – Vertragsschluss - Angebotsunterlagen |
| 2.1 |
Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir
innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder
durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote
durch uns sind freibleibend. |
| 2.2 |
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheber-rechte vor. Dies gilt auch für
solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen
Zustimmung. |
| 3. |
Preise und Zahlungsbedingungen |
| 3.1 |
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen verstehen sich die Preise „ab
Werk“, d. h. ausschließlich Fracht, Zölle, Einfuhrumsatzsteuer,
Nebenabgaben und Verpackung. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in
unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. |
| 3.2 |
Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Lieferung durch die Erhebung oder
Änderung von Steuern, Zöllen oder sonstigen öffentlichen Abgaben oder
Frachtkosten erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr
über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des
erhöhten Preises geltend gemacht werden. |
| 3.3 |
Die auch für die Berechnung der Preise maßgebliche Feststellung von Maßen
und Gewichten erfolgt bei Verladung durch uns oder von uns beauftragte
Dritte, es sei denn, dass der Kunde auf seine Kosten eine amtliche
Verwiegung verlangt. |
| 3.4 |
Sämtliche Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist,
ohne Abzüge innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum fällig und
zahlbar. Bei Scheck- und Wechselzahlungen gilt der Tag der Gutschrift.
Die Ablehnung von Scheck- oder Wechselzahlungen bleibt ausdrücklich
vorbehalten. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur
erfüllungshalber angenommen. Kosten, die bei dieser Form der Zahlung
zusätzlich entstehen, trägt der Kunde. |
| 3.5 |
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des
Zahlungsverzugs. |
| 3.6 |
Im Fall des Verzugs oder wenn begründete Zweifel an der Zahlungs- oder
Kreditfähigkeit des Kunden bestehen, sind wir berechtigt, sämtliche noch
offenen Forderungen fällig zu stellen. Darüber hinaus sind wir
berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu
verlangen. |
| 3.7 |
Sofern uns gegen den Kunden mehrere Forderungen zustehen, wird durch uns
bestimmt, auf welche Schuld Zahlungen zu verrechnen sind, wobei
regelmäßig die älteste Schuld zuerst getilgt wird. |
| 3.8 |
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch wegen
Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. |
| 4 |
Leistungszeit – Gefahrübergang - Teillieferungen |
| 4.1 |
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und vorbehaltlich richtiger und
rechtzeitiger eigener Materialbelieferung vereinbart. |
| 4.2 |
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
sonstiger Ereignisse, die für uns un-vorhersehbar oder unvermeidbar
waren und uns die Lieferung vorübergehend wesentlich erschweren oder
dauerhaft unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebs- und Verkehrsstörungen,
Personal- bzw. Rohstoffmangel – haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. |
| 4.3 |
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die
Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der
Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten
Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich
hiervon benachrichtigen. |
| 4.4 |
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch uns setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Kunden voraus. |
| 4.5 |
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die
Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Wird der Versand durch den Kunden oder
auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über. |
| 4.6 |
Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Etwaige
Teillieferungen gelten hinsichtlich der Rechnungsstellung und der
Zahlungen als separates Geschäft. |
| 5. |
Verpackungen – Transport |
| 5.1 |
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Art der Versendung, der
Verpackung und auch der Versandweg nach unserem Ermessen bestimmt. Wurde
auf Verlangen des Kunden eine bestimmte Versandart und/oder ein
bestimmter Versandweg gewählt, so hat der Kunde die dadurch gegenüber
der günstigeren Versandmöglichkeit entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Dies gilt auch dann, wenn wir uns zu frachtfreier Lieferung verpflichtet
haben. |
| 6. |
Eigentumsvorbehalt |
| 6.1 |
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen
den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden
Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben
werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 %
übersteigt. |
| 6.2 |
Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets
für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt
unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart,
dass das (Mit-)Eigentum des Kunden einer einheitlichen Sache
wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt
unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum
zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. |
| 6.3 |
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in
Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind un-zulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfang an uns ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns
abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt. |
| 6.4 |
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen,
wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich
benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außer-gerichtlichen Kosten zu erstatten,
haftet hierfür der Kunde. |
| 6.5 |
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug –
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen. |
| 6.6 |
Der Kunde ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt durch gleichwertige
Sicherheitsleistungen, beispielsweise durch unbefristete und
unwiderrufliche Bankbürgschaft, abzulösen. Die hierdurch entstehenden
Kosten trägt der Kunde. |
| 7 |
Mängelansprüche |
| 7.1 |
Die Produkte werden frei von Mängeln geliefert. Die Frist für die
Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt ein Jahr ab Lieferung der
Produkte. |
| 7.2 |
Die Produktion und der Handel mit Kunststoffabfällen (Mahlgut oder
Regenerat) sowie nicht typgerechter Ware (NT-Ware) und neutralisierter
Ware ist wegen möglicher Beimischung von Fremdstoffen, die trotz größter
Sorgfalt vorkommen kann, mit einem gewissen Risiko behaftet, das sich
auch in dem günstigen Preis widerspiegelt. Dieses Risikos ist sich der
Kunde bewusst, wenn er statt Originalware Regenerat, NT-Ware, Mahlgut
oder neutralisierte Ware kauft. Sollte sich eine solche Ware für den von
dem Kunden vorgesehenen Verwendungszweck als ungeeignet erweisen, haften
wir hierfür nicht. |
| 7.3 |
Der Kunde muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer
Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch
bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. |
| 7.4 |
Der Kunde wird im Rahmen seiner Prüfung auch eine Probeverarbeitung
durchführen. |
| 7.5 |
Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte einen Mangel
aufweisen, verlangen wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten, dass
a) ein unvermischtes Muster (mindestens 500 g) der beanstandeten Ware an
uns geschickt wird; oder
b) der Kunde die mangelhafte Ware in den Versandbehältern bereithält,
damit sie durch uns oder von uns beauftragte Dritte bei dem Kunden
geprüft werden kann. |
| 7.6 |
Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten. |
| 7.7 |
Ansprüche wegen Mängeln gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu
und sind nicht abtretbar. |
| 8. |
Haftung für Schäden |
| 8.1 |
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen
der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§
286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. |
| 8.2 |
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. |
| 8.3 |
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit
nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines
Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei
Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. |
| 8.4 |
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen. |
| 9. |
Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand – Teilnichtigkeit |
| 9.1 |
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist Erfüllungs- und Zahlungsort
unser Geschäftssitz. |
| 9.2 |
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die
Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. |
| 9.3 |
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz
zuständige Gericht. |
| 9.4 |
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. |